
Jahresabschluss
Jahresabschluss erstellt und hinterlegt.
Von der Buchhaltung bis zur Hinterlegung bei der Handelskammer - wir erstellen Ihren Jahresabschluss, erläutern ihn und reichen ihn ein. Auch wenn Ihre Buchhaltung nicht bei uns läuft.
Was wir tun
Das nehmen wir Ihnen ab.
- Jahresabschluss nach den geltenden Richtlinien erstellt
- Hinterlegung bei der Handelskammer - pünktlich, ohne Bußgeld
- Persönliche Besprechung: was die Zahlen über Ihr Unternehmen sagen
- Abstimmung mit den Steuererklärungen (ESt oder KSt)
- Auch separat möglich, wenn Ihre Buchhaltung woanders geführt wird
So funktioniert es
So funktioniert es.
- 01
Anliefern
Sie liefern Ihre Buchhaltung an - oder wir holen sie direkt aus Yuki, Exact, SnelStart oder AFAS.
- 02
Erstellen
Wir erstellen den Jahresabschluss und stimmen ihn mit Ihrer steuerlichen Position ab.
- 03
Besprechen
Wir gehen die Zahlen gemeinsam durch: Ergebnis, Eigenkapital und die Bedeutung für nächstes Jahr.
- 04
Hinterlegen
Nach Ihrer Freigabe hinterlegen wir bei der Handelskammer und archivieren die Akte.
Für wen
Für wen das passt.
BVs und Holdings
Gesetzlich zur Hinterlegung verpflichtet - wir überwachen die Fristen.
Selbstständige
Für die Bank, eine Hypothek oder einfach den Überblick: ein formeller Abschluss öffnet Türen.
Buchhaltung woanders
Nur den Jahresabschluss bei uns beziehen geht auch - wir arbeiten mit Ihrer bestehenden Buchhaltung.
Was es kostet
Kein fester Tarif für Einzelleistungen - unsere Pakete bündeln mehrere Services zu einem festen Monatspreis. Berechnen Sie den Tarif mit dem Rechner.
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen.
Bereit für ein Kennenlernen?
30 Minuten Gespräch. Kein Verkaufsdruck. Sofortige Klarheit darüber, was wir für Sie tun können.